Die meistgestellten Fragen...
- Was
kostet eine Hochzeit?
Durchschnitt
pro erwachsene Person ca. 85 € à für einen Zeitraum von ca.
12 Stunden 15.00 - 3.00Uhr.
Mit
Sektempfang, Kaffeetrinken, Abendessen Menü oder Büfett, Mitternachtsimbiss,
alle Getränke außer Cocktails.
KEINE PAUSCHALEN möglich!
Raummiete
Grüner Saal 500 €, Restaurant 250 € für Reinigung, Strom,
Bestuhlung, Eindecken mit Stoffservietten und Platzteller.
Leihgebühr
Stuhlhussen 6 € pro Stück inkl. Auf- und Abziehen, Reinigung.
Leihgebühr Runde
Tische 150 oder 175cm 25 € pro Stück.
- Welcher Raum für wie viele Personen?
Restaurant: Für Hochzeiten mit maximal 70 Personen.
Lady Craven Zimmer: Für Hochzeiten mit maximal 40 Personen.
Grüner Saal: Für Hochzeiten mit maximal 130 Personen.
Blauer Saal: Für Hochzeiten zwischen 120 und 210
Personen
(je nach Bestuhlung).
ca.
100 Stck. gegenüber am Onoldiasaal - 1min
zu Fuß ODER
Ausnahmegenehmigung direkt an der Nordseite (Gehweg) der Orangerie bei Stadt Ansbach zu
beantragen à ca. 35 €.
- Kann man den Garten nutzen?
Für
Sektempfang mit Stehtischen; nicht für Essen oder Kaffeetrinken.
- Kann man Kuchen oder Essen selber mitbringen?
Essen
nein, Kuchen ja – Gedeck-Geld 1,90 € für eindecken, Service und spülen.
- Kann man Getränke mitbringen?
Nur
Wein, Korkgeld 10 €, (kein Sekt, kein Bier, kein Schnaps)
für Eindecken, Service, Spülen, Umsatzverlust…
- Darf man Feuerwerk im Garten machen?
Nein, aber auf dem
Onoldiaparkplatz gegenüber, Genehmigung über Stadt Ansbach.
Ja, 75% der zu
erwartenden Rechnung sind spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung zu bezahlen.
- Haben wir Übernachtungsmöglichkeiten?
In
der Orangerie nicht, Hotels in 5-10min zu Fuß:
- Wird der Garten nachts zugesperrt?
Ja,
im Sommer (April - August) um 22 Uhr, (September - Oktober) um 20 Uhr, das kleine Tor Westseite zum Fußweg vor der Orangerie wird von uns
aufgesperrt.
Nur dieses ist dann offen!!!
In der Orangerie können aufgrund der Brandmeldeanlage keine Nebelmaschinen, Pyrotechnik, Wunderkerzen etc verwendet werden. Die Kosten für einen Feuerwehreinsatz, der wegen Nichtbeachtung ausgelöst wird, trägt der Veranstalter. Konfetti, Streuen von Blütenblättern und Ähnlichem ist nicht gestattet.